NIS-2-Richtlinie:
Neue Cybersicherheitsverpflichtungen für kritische Infrastrukturen
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Die iCS – VPN ist ein Fernwartungsdienst für die einfache und sichere Vernetzung von Standorten, Anlagen oder mobilen Geräten über ein VPN-Netzwerk.
Das iRM ermöglicht Rollouts von Geräte-Firmware, Konfigurationen, Sicherheitszertifikaten und Anwendungen inkl. Protokollierung.
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Die NIS-2-Richtlinie bringt erweiterte Sicherheits-, Melde- und Nachweispflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste. Sie verlangt von Unternehmen, Cybersicherheitsrisiken systematisch zu managen, Vorfälle innerhalb kurzer Fristen zu melden und umfassend Rechenschaft über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abzulegen. INSYS icom liefert Technologien, die helfen, diese Anforderungen effizient und revisionssicher zu erfüllen – mit sicherer Infrastruktur, zentralem Gerätemanagement und dokumentationsfähigen Sicherheitsprozessen.
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Definition NIS-2
Zielgruppe
Anforderungen
Unser Angebot
Sicherheit & Compliance
FAQ
Mit der überarbeiteten Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-2) will die EU ein höheres und einheitliches Sicherheitsniveau für Netzwerke und Informationssysteme erreichen. Sie verpflichtet Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren zur Umsetzung umfassender Cybersicherheitsmaßnahmen, zur Vorfallsmeldung und zur organisatorischen Absicherung.
Im Vergleich zur NIS-1-Richtlinie ist der Anwendungsbereich deutlich erweitert – mehr Branchen, mehr Unternehmen, mehr Pflichten.
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 legt Cybersicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer und wichtiger Einrichtungen in der EU fest. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie.
Die NIS-2-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Cyberbedrohungen deutlich zu erhöhen. Dazu sollen nationale Unterschiede bei Sicherheitsstandards ausgeglichen und der Informationsaustausch im Krisenfall verbessert werden. Sie gilt für Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen in kritischen Sektoren wie Energie, Transport, Wasser, Gesundheit, Verwaltung und digitale Infrastruktur – ebenso wie für Hersteller sicherheitsrelevanter Komponenten und digitale Diensteanbieter.
Die Richtlinie verpflichtet diese Unternehmen zur Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Dazu gehören ein funktionierendes Risikomanagement, klare Verantwortlichkeiten auf Managementebene, eine sichere Lieferkette sowie kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Schutzmaßnahmen. Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle – innerhalb von 24 Stunden – und umfassende Dokumentationspflichten sind ebenso zentrale Bestandteile wie eine stärkere persönliche Haftung der Unternehmensleitung.
Die erste NIS-Richtlinie wurde 2016 verabschiedet – aufgrund erheblicher Unterschiede bei der nationalen Umsetzung und mangelnder Durchsetzbarkeit erwies sie sich jedoch als unzureichend. Die anhaltend hohe Bedrohungslage – insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen – machte eine grundlegende Überarbeitung notwendig.
Die neue NIS-2-Richtlinie wurde beschlossen und stellt einen Paradigmenwechsel in der Cybersicherheitsgesetzgebung dar: Sie ist nicht nur umfassender in ihrer Reichweite, sondern beinhaltet erstmals auch konkrete Haftungs- und Sanktionsregelungen für Führungspersonal. Ziel ist eine lückenlose und verpflichtende Sicherheitsarchitektur in systemkritischen Einrichtungen.
Obwohl sie bereits am 16.01.2023 in Kraft trat, hat Deutschland die Richtlinie bis heute nicht in nationales Recht überführt. Der Entwurf zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) liegt seit dem Frühjahr 2024 vor, wurde aber bislang nicht final verabschiedet. Branchenverbände wie Bitkom und eco kritisieren diese Verzögerung scharf, da sie zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.
Da die EU-Richtlinie bereits seit Oktober 2024 gilt, ist mit der Durchsetzung über europäische Behörden zu rechnen – unabhängig von der fehlenden deutschen Umsetzung. Unternehmen sollten sich deshalb nicht auf nationale Fristen verlassen, sondern aktiv mit der Implementierung der NIS-2-Vorgaben beginnen. Am Besten starten Sie jetzt damit.
Relevante Branchen: Energie, Wasser/Abwasser, Transport, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Telekommunikation, Maschinen- und Anlagenbau
Das BSI bietet eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung an – hier können Sie innerhalb weniger Minuten herausfinden, ob Sie von der NIS-2-Richtline erfasst werden:
Cybersichere Lösungen und ein NIS-2-konformes Produktportfolio für Ihre individuellen Anforderungen.
Schützen Sie Ihre kritische Infrastruktur – zuverlässig und zukunftssicher.
Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen eine Vielzahl technischer und organisatorischer Maßnahmen ergreifen, um ein hohes und dauerhaftes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Diese Anforderungen gehen über die bisherige Praxis hinaus und betreffen zentrale Prozesse, Strukturen und technische Systeme in gleich mehreren Unternehmensbereichen.
Dringender Handlungsbedarf:
Die Zeit bis zur verpflichtenden Anwendung ist knapp. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Sicherheitsprozesse überprüfen, Zuständigkeiten festlegen und Technologien evaluieren, die eine durchgängige Nachweis- und Sicherheitsfähigkeit ermöglichen.
Unternehmen sollten sich nicht auf den verzögerten nationalen Gesetzgebungsprozess verlassen,
sondern ihre Sicherheitsarchitektur bereits jetzt an den Anforderungen der EU-Richtlinie ausrichten.
NIS-2-Richtlinie tritt in Kraft
EU-weite Anwendbarkeit
Prüf- und Sanktionsmöglichkeiten durch EU-Behörden
Voraussichtliche Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG): frühestens im 1. Halbjahr 2026 *
* laut aktueller Einschätzung von Fachkreisen (z. B. NIS2-Navigator, eco-Verband, Bitkom)
Die Nichteinhaltung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
Router-Architektur mit BSI-konformen Sicherheitsfunktionen.
Automatisiertes Ausrollen sicherheitsrelevanter Updates mit revisionssicherer Dokumentation zur Erfüllung der Nachweispflicht über das icom Router Management.
Langfristige Bereitstellung und Pflege sicherheitsrelevanter Softwareupdates über den gesamten Produktlebenszyklus.
Revisionssichere Erfassung aller Konfigurationsänderungen und Zugriffe auf den Router.
Umsetzung IEC 62443-4-1 konformer Prozesse entlang des gesamten Produktlebenszyklus.
Managed VPN-Dienst mit starker Authentisierung, verschlüsselten Verbindungen und zentralem Schlüsselmanagement.
Diese Maßnahmen unterstützen Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, indem sie regulatorisch geforderte Sicherheitsanforderungen technisch absichern, zentrale Nachweis- und Kontrollpflichten erfüllen und IT-gestützte Transparenz schaffen.
Der Mehrwert: erhebliche Entlastung bei Audit-Vorbereitungen, Minimierung operativer Risiken und ein nachweislich höheres Sicherheitsniveau in der vernetzten Infrastruktur.
Das icom Router Management (iRM) stellt eine NIS-2-konforme Update-Infrastruktur bereit, die IT-Sicherheit und Nachvollziehbarkeit für kritische Infrastrukturen gemäß der EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) gewährleistet. Mit starker Verschlüsselung, digitalen Signaturen und granularer Steuerung ermöglicht iRM ein sicheres und skalierbares Gerätemanagement über den gesamten Lebenszyklus industrieller Router – geeignet für Betreiber kritischer Dienste und deren Lieferketten.
| NIS2-Sicherheitsanforderung | Umsetzung durch iRM + icom OS |
|---|---|
| Sicherstellung von Integrität und Authentizität von Updates | Update-Pakete werden signiert und optional verschlüsselt. Nur Pakete mit gültiger Signatur/Zertifikaten einer vertrauenswürdigen CA werden akzeptiert. |
| Risikobasierter Ansatz & Schutz vor unautorisierten Eingriffen | Manipulationsschutz durch kryptografische Validierung und durchsetzungspflichtige Richtlinien im Router (z. B. Annahme nur signierter Pakete). Updates mit unbekannter Herkunft werden strikt abgelehnt. |
| Sicheres Remote-Update ohne menschliche Eingriffe erforderlich | iRM ermöglicht vollständig automatisierte, teilautomatisierte oder manuelle Update-Prozesse. Auch unbeaufsichtigte Aktualisierungen sind unter Einhaltung aller Sicherheitsrichtlinien möglich. |
| Resilienz und Störfallmanagement | Updates können geplant, manuell freigegeben oder unbeaufsichtigt ausgeführt werden. Logging und Wiederherstellungsfunktionen minimieren Ausfallrisiken bei sicherheitskritischen Änderungen. |
| Verpflichtende Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse | Alle Update- und Systemzugriffe werden im iRM-Dashboard revisionssicher protokolliert und sind vollständig nachvollziehbar. |
| Absicherung gegen bekannte Schwachstellen durch Patching | iRM ermöglicht zentral gesteuerte Verteilung von Firmware-/Software-Updates für alle verbundenen Router – mit dokumentierter Historie und Nachweisbarkeit im Auditfall. |
| Verschlüsselung und Zugriffsschutz nach dem Stand der Technik | HTTPS-geschützter Zugriff, API-Zugang nur über autorisierte Token und Zertifikats-Clientauthentifizierung. |
Hier finden Sie relevante Nachweise und Dokumente zur NIS-2-Konformität, zertifizierten Entwicklungsprozessen und IT-Sicherheitsmaßnahmen von INSYS icom.
Unternehmen aus KRITIS- und weiteren definierten Sektoren mit bestimmter Größenordnung und Relevanz.
Innerhalb von 24 Stunden muss eine Frühmeldung erfolgen, ergänzt durch eine Abschlussmeldung innerhalb von 72 Stunden.
Mit sicherer Netzwerktechnik, automatisierter Dokumentation und zentraler Verwaltung kritischer Kommunikationsinfrastruktur.
Ja, sofern sie in kritischen Sektoren tätig sind oder besondere Bedeutung für die Versorgungssicherheit haben – unabhängig von ihrer Größe.
Auch Unternehmen in der Lieferkette müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und vertraglich nachweisen, da sie als Risikofaktor eingestuft werden.
Darunter fallen u. a. regelmäßige Schwachstellenanalysen, verschlüsselte Kommunikation, Zugriffsschutz, Patch-Management sowie dokumentierte Sicherheitsprozesse.
Cyber Resilience Act (CRA)
Der CRA verpflichtet Hersteller digitaler Produkte, Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sicherzustellen.
Radio Equipment Directive (RED)
Die erweiterte RED-Richtlinie schreibt Cybersicherheitsanforderungen für internetfähige Funkanlagen wie Router oder IoT-Geräte verbindlich vor.
Zentrale Verwaltung für Updates, Konfigurationen und Dokumentation