NIS-2-Richtlinie:
Neue Cybersicherheitsverpflichtungen für kritische Infrastrukturen

Die NIS-2-Richtlinie bringt erweiterte Sicherheits-, Melde- und Nachweispflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste. Sie verlangt von Unternehmen, Cybersicherheitsrisiken systematisch zu managen, Vorfälle innerhalb kurzer Fristen zu melden und umfassend Rechenschaft über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abzulegen. INSYS icom liefert Technologien, die helfen, diese Anforderungen effizient und revisionssicher zu erfüllen – mit sicherer Infrastruktur, zentralem Gerätemanagement und dokumentationsfähigen Sicherheitsprozessen.

Mit der überarbeiteten Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-2) will die EU ein höheres und einheitliches Sicherheitsniveau für Netzwerke und Informationssysteme erreichen. Sie verpflichtet Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren zur Umsetzung umfassender Cybersicherheitsmaßnahmen, zur Vorfallsmeldung und zur organisatorischen Absicherung.

Im Vergleich zur NIS-1-Richtlinie ist der Anwendungsbereich deutlich erweitert – mehr Branchen, mehr Unternehmen, mehr Pflichten.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 legt Cybersicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer und wichtiger Einrichtungen in der EU fest. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie.

Die NIS-2-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Cyberbedrohungen deutlich zu erhöhen. Dazu sollen nationale Unterschiede bei Sicherheitsstandards ausgeglichen und der Informationsaustausch im Krisenfall verbessert werden. Sie gilt für Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen in kritischen Sektoren wie Energie, Transport, Wasser, Gesundheit, Verwaltung und digitale Infrastruktur – ebenso wie für Hersteller sicherheitsrelevanter Komponenten und digitale Diensteanbieter.

Die Richtlinie verpflichtet diese Unternehmen zur Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Dazu gehören ein funktionierendes Risikomanagement, klare Verantwortlichkeiten auf Managementebene, eine sichere Lieferkette sowie kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Schutzmaßnahmen. Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle – innerhalb von 24 Stunden – und umfassende Dokumentationspflichten sind ebenso zentrale Bestandteile wie eine stärkere persönliche Haftung der Unternehmensleitung.

Umsetzungsfrist und Entwicklungsverlauf:

2016

Die erste NIS-Richtlinie wurde 2016 verabschiedet – aufgrund erheblicher Unterschiede bei der nationalen Umsetzung und mangelnder Durchsetzbarkeit erwies sie sich jedoch als unzureichend. Die anhaltend hohe Bedrohungslage – insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen – machte eine grundlegende Überarbeitung notwendig.

2022

Die neue NIS-2-Richtlinie wurde beschlossen und stellt einen Paradigmenwechsel in der Cybersicherheitsgesetzgebung dar: Sie ist nicht nur umfassender in ihrer Reichweite, sondern beinhaltet erstmals auch konkrete Haftungs- und Sanktionsregelungen für Führungspersonal. Ziel ist eine lückenlose und verpflichtende Sicherheitsarchitektur in systemkritischen Einrichtungen.

2023

Obwohl sie bereits am 16.01.2023 in Kraft trat, hat Deutschland die Richtlinie bis heute nicht in nationales Recht überführt. Der Entwurf zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) liegt seit dem Frühjahr 2024 vor, wurde aber bislang nicht final verabschiedet. Branchenverbände wie Bitkom und eco kritisieren diese Verzögerung scharf, da sie zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.

2024

Da die EU-Richtlinie bereits seit Oktober 2024 gilt, ist mit der Durchsetzung über europäische Behörden zu rechnen – unabhängig von der fehlenden deutschen Umsetzung. Unternehmen sollten sich deshalb nicht auf nationale Fristen verlassen, sondern aktiv mit der Implementierung der NIS-2-Vorgaben beginnen. Am Besten starten Sie jetzt damit.

Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Betroffen sind alle Einrichtungen, die für das Gemeinwesen oder die öffentliche Ordnung von wesentlicher Bedeutung sind – etwa Versorgungsunternehmen in der Energie- und Wasserwirtschaft, Betreiber industrieller Fernwirkinfrastruktur oder Maschinen- und Anlagenbauer, deren Systeme vernetzt sind und Produktionsprozesse steuern.

Maßgeblich ist dabei meist die Unternehmensgröße: In der Regel betrifft NIS-2 alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie in einem als kritisch eingestuften Sektor tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können unter die Richtlinie fallen, wenn sie eine besondere Bedeutung für Versorgungssicherheit oder staatliche Funktionen haben.

Schätzungen zufolge werden rund 30.000 deutsche Institutionen und Unternehmen unter die neuen Regelungen fallen – deutlich mehr als die etwa 8.000 Unternehmen unter der bisherigen Rechtslage.

Relevante Branchen: Energie, Wasser/Abwasser, Transport, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Telekommunikation, Maschinen- und Anlagenbau

Das BSI bietet eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung an – hier können Sie innerhalb weniger Minuten herausfinden, ob Sie von der NIS-2-Richtline erfasst werden:

NIS-2-Vorgaben sicher erfüllen mit INSYS icom

Cybersichere Lösungen und ein NIS-2-konformes Produktportfolio für Ihre individuellen Anforderungen.
Schützen Sie Ihre kritische Infrastruktur – zuverlässig und zukunftssicher.

Jetzt Angebot anfordern

Was bedeutet die NIS-2-Richtlinie konkret?

Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen eine Vielzahl technischer und organisatorischer Maßnahmen ergreifen, um ein hohes und dauerhaftes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Diese Anforderungen gehen über die bisherige Praxis hinaus und betreffen zentrale Prozesse, Strukturen und technische Systeme in gleich mehreren Unternehmensbereichen.

Pflichten nach NIS-2:

  • Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
  • Technische Absicherung der IT- und OT-Systeme
  • Vorfallsmanagement und Meldepflichten
  • Überwachung von Drittparteien und Lieferketten
  • Schulung von Personal, Sicherheitsbewusstsein und Notfallübungen

Dokumentations- und Nachweispflichten:

  • Nachvollziehbare Sicherheitsarchitektur und Prozesse
  • Risikobewertung und Maßnahmenpläne
  • Revisionssichere Dokumentation für Behördenprüfungen

Was ist jetzt zu tun und bis wann?

Dringender Handlungsbedarf:

Die Zeit bis zur verpflichtenden Anwendung ist knapp. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Sicherheitsprozesse überprüfen, Zuständigkeiten festlegen und Technologien evaluieren, die eine durchgängige Nachweis- und Sicherheitsfähigkeit ermöglichen.

Zeitplan NIS-2-Richtlinie

Unternehmen sollten sich nicht auf den verzögerten nationalen Gesetzgebungsprozess verlassen,
sondern ihre Sicherheitsarchitektur bereits jetzt an den Anforderungen der EU-Richtlinie ausrichten.

Januar 2023

NIS-2-Richtlinie tritt in Kraft

Oktober 2024

EU-weite Anwendbarkeit

Seit Oktober 2024

Prüf- und Sanktionsmöglichkeiten durch EU-Behörden

Voraussichtliche Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG): frühestens im 1. Halbjahr 2026 *

* laut aktueller Einschätzung von Fachkreisen (z. B. NIS2-Navigator, eco-Verband, Bitkom)

Welche Strafen gibt es?

Die Nichteinhaltung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Strafen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Haftung der Geschäftsleitung
  • Reputations- und Vertrauensverlust

INSYS icom Lösungskompetenz

Sichere Gerätearchitektur

Router-Architektur mit BSI-konformen Sicherheitsfunktionen.

null

Update-Sicherheit

Automatisiertes Ausrollen sicherheitsrelevanter Updates mit revisionssicherer Dokumentation zur Erfüllung der Nachweispflicht über das icom Router Management.

null

Lifecycle Support

Langfristige Bereitstellung und Pflege sicherheitsrelevanter Softwareupdates über den gesamten Produktlebenszyklus.

null

Sicherheitsaudits

Revisionssichere Erfassung aller Konfigurationsänderungen und Zugriffe auf den Router.

null

Secure Development

Umsetzung IEC 62443-4-1 konformer Prozesse entlang des gesamten Produktlebenszyklus.

null

Sicherer Fernzugriff

Managed VPN-Dienst mit starker Authentisierung, verschlüsselten Verbindungen und zentralem Schlüsselmanagement.

null

Diese Maßnahmen unterstützen Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, indem sie regulatorisch geforderte Sicherheitsanforderungen technisch absichern, zentrale Nachweis- und Kontrollpflichten erfüllen und IT-gestützte Transparenz schaffen.

Der Mehrwert: erhebliche Entlastung bei Audit-Vorbereitungen, Minimierung operativer Risiken und ein nachweislich höheres Sicherheitsniveau in der vernetzten Infrastruktur.

Update-Management gemäß NIS-2:
Umsetzung mit icom Router Management

Das icom Router Management (iRM) stellt eine NIS-2-konforme Update-Infrastruktur bereit, die IT-Sicherheit und Nachvollziehbarkeit für kritische Infrastrukturen gemäß der EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) gewährleistet. Mit starker Verschlüsselung, digitalen Signaturen und granularer Steuerung ermöglicht iRM ein sicheres und skalierbares Gerätemanagement über den gesamten Lebenszyklus industrieller Router – geeignet für Betreiber kritischer Dienste und deren Lieferketten.

NIS2-Sicherheitsanforderung Umsetzung durch iRM + icom OS
Sicherstellung von Integrität und Authentizität von Updates Update-Pakete werden signiert und optional verschlüsselt. Nur Pakete mit gültiger Signatur/Zertifikaten einer vertrauenswürdigen CA werden akzeptiert.
Risikobasierter Ansatz & Schutz vor unautorisierten Eingriffen Manipulationsschutz durch kryptografische Validierung und durchsetzungspflichtige Richtlinien im Router (z. B. Annahme nur signierter Pakete). Updates mit unbekannter Herkunft werden strikt abgelehnt.
Sicheres Remote-Update ohne menschliche Eingriffe erforderlich iRM ermöglicht vollständig automatisierte, teilautomatisierte oder manuelle Update-Prozesse. Auch unbeaufsichtigte Aktualisierungen sind unter Einhaltung aller Sicherheitsrichtlinien möglich.
Resilienz und Störfallmanagement Updates können geplant, manuell freigegeben oder unbeaufsichtigt ausgeführt werden. Logging und Wiederherstellungsfunktionen minimieren Ausfallrisiken bei sicherheitskritischen Änderungen.
Verpflichtende Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse Alle Update- und Systemzugriffe werden im iRM-Dashboard revisionssicher protokolliert und sind vollständig nachvollziehbar.
Absicherung gegen bekannte Schwachstellen durch Patching iRM ermöglicht zentral gesteuerte Verteilung von Firmware-/Software-Updates für alle verbundenen Router – mit dokumentierter Historie und Nachweisbarkeit im Auditfall.
Verschlüsselung und Zugriffsschutz nach dem Stand der Technik HTTPS-geschützter Zugriff, API-Zugang nur über autorisierte Token und Zertifikats-Clientauthentifizierung.

Vorteile für NIS-2-regulierte Unternehmen:

  • IT-Sicherheitsmaßnahme gemäß § 21 BSI-Gesetz/NIS-2: Vollständige Kontrolle über Softwarestände und Sicherheitslückenbehebung.
  • Auditfähigkeit: Alle Änderungen und Updates sind transparent dokumentiert.
  • Minimierung menschlicher Fehler: Automatisierbare Prozesse für kontinuierliche Sicherheits-Compliance.
  • Skalierbarkeit: Auch für große, verteilte Infrastrukturen (z. B. Energieversorger, Verkehr, Wasser, Produktion) geeignet.

Sicherheit & Compliance

Hier finden Sie relevante Nachweise und Dokumente zur NIS-2-Konformität, zertifizierten Entwicklungsprozessen und IT-Sicherheitsmaßnahmen von INSYS icom.

NIS-2-Richtlinie – Häufig gestellte Fragen

Wer fällt unter die NIS-2-Richtlinie?

Unternehmen aus KRITIS- und weiteren definierten Sektoren mit bestimmter Größenordnung und Relevanz.

Welche Meldefrist gilt bei Sicherheitsvorfällen?

Innerhalb von 24 Stunden muss eine Frühmeldung erfolgen, ergänzt durch eine Abschlussmeldung innerhalb von 72 Stunden.

Wie hilft INSYS icom bei der NIS-2-Umsetzung?

Mit sicherer Netzwerktechnik, automatisierter Dokumentation und zentraler Verwaltung kritischer Kommunikationsinfrastruktur.

Gilt NIS-2 auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?

Ja, sofern sie in kritischen Sektoren tätig sind oder besondere Bedeutung für die Versorgungssicherheit haben – unabhängig von ihrer Größe.

Welche Pflichten gelten für Zulieferer und IT-Dienstleister?

Auch Unternehmen in der Lieferkette müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und vertraglich nachweisen, da sie als Risikofaktor eingestuft werden.

Was bedeutet “Stand der Technik” konkret im NIS-2-Kontext?

Darunter fallen u. a. regelmäßige Schwachstellenanalysen, verschlüsselte Kommunikation, Zugriffsschutz, Patch-Management sowie dokumentierte Sicherheitsprozesse.

Auch diese Cybersecurity-Vorgaben erfüllt INSYS icom

Cyber Resilience Act (CRA)

Der CRA verpflichtet Hersteller digitaler Produkte, Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sicherzustellen.

Radio Equipment Directive (RED)

Die erweiterte RED-Richtlinie schreibt Cybersicherheitsanforderungen für internetfähige Funkanlagen wie Router oder IoT-Geräte verbindlich vor.

Erfahren Sie mehr über unsere sicheren Produkte

Router & Gateways

Höchste IT-Sicherheit und regulatorische Konformität

Gerätemanagement

Verschlüsselte, manipulationssichere Fernzugriffe

VPN-Service

Zentrale Verwaltung für Updates, Konfigurationen und Dokumentation

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!